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ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN

WIE BEKOMME ICH EINE LOGOPÄDISCHE BEHANDLUNG?

Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Sie kann vom Haus- oder Facharzt in Form einer Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie verordnet werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezepts (Heilmittelverordnung) begonnen werden.

MUSS ICH EINE ZUZAHLUNG LEISTEN?

Personen unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen leisten, nach den Heilmittelrichtlinien, einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung werden die Kosten komplett von der Krankenkasse übernommen.

WIE BEKOMME ICH EINEN TERMIN?

Termine finden stets nach telefonischer oder persönlicher Vereinbarung statt.

WIE LÄUFT EINE LOGOPÄDISCHE BEHANDLUNG AB?

In der ersten Therapieeinheit wird in der Regel eine Diagnostik durchgeführt.
Nach Auswertung des/der Tests kann die optimale logopädische Therapie geplant und durchgeführt werden.
Die Dauer einer Behandlung ist stets individuell.
Der Arzt verordnet, in Abhängigkeit vom Störungsbild, meist 10 oder 20 Therapien je Verordnung á 30/ 45 oder 60 min je Therapieeinheit. Die wöchentliche Therapiefrequenz wird ebenfalls vom Arzt auf der Verordnung festgelegt.  Häufig finden Therapien ein- bis zweimal pro Woche statt.

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