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THERAPIE UNTER NEUEN AUFLAGEN

ab 29.11.2021 gelten die 3G-Regelungen auch für Heilmittelpraxen

3G-REGELUNGEN AUCH FÜR HEILMITTELPRAXEN

3G bedeutet Zugang für geimpft, genesen und ungeimpfte mit Schnelltest.

Patient*innen

müssen in der Regel keinen Nachweis führen: Auch wer nicht geimpft/ getestet/ genesen ist, darf zur Therapie in die Praxis kommen.

Begleitpersonen

müssen einen Nachweis vorlegen.

Schnelltest bedeutet Durchführung oder Aufsicht von geschultem Personal. Ebenso gelten Tests aus Testzentren, Apotheken oder von Ärzten.

BEREITSTELLUNG VON TESTS

Die Praxis muss ein Testkonzept erstellen.

Mindestens 2 x pro Woche (oder täglich) werden unsere Mitarbeitenden getestet.


Für ungeimpfte Begleitpersonen besteht die Möglichkeit, außerhalb der Praxisräume zu warten. Bei erforderlichem Betreten der Praxis als ungeimpfte Begleitperson, kann zu den in der Praxis ausgehängten Zeiten, ein Schnelltest durch die Praxisinhaberin (Schulung und Zertifizierung erfolgt) durchgeführt werden. 

DATENERHEBUNG

Patient*innen und Besucher*innen der Praxis haben eine Auskunftspflicht gegenüber der Praxis. Wir dürfen den Impf- und Teststatus der Patient*innen und Begleitpersonen erheben. 

Diese Daten werden ausschließlich zur Beurteilung der Gefährdungslage in der Praxis und zur Vorbereitung der Berichterstattung (an das Gesundheitsamt) verarbeitet. 

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!

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